Die Gremien
Wer entscheidet in der DLRG-Jugend Baden?
Für die verbandliche Arbeit, die Entscheidungsfindung und die Festlegung von Strategien gibt es einen Vorstand und verschiedene Kontrollgremien, in denen die Basisgliederungen an den Entscheidungen ihres Verbandes mitwirken können. Die Gremien und ihre Aufgaben sind in der Landesjugendordnung (LJO) festgeschrieben.
Landesjugendtag
Der Landesjugendtag ist das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Er findet in der Regel alle drei Jahre statt. Die Mitglieder des Landesjugendtages sind Delegierte aus den Basisgliederungen.
Der Landesjugendtag wählt die Mitglieder des Landesjugendvorstandes. Es werden grundsätzliche Themen diskutiert und die strategische Ausrichtung der Landesjugend für die kommenden drei Jahre festgelegt.
Landesjugendrat
Der Landesjugendrat ist zwischen den Landesjugendtagen das höchste Gremium der DLRG-Jugend auf Landesebene. Der Landesjugendrat trifft sich mindestens einmal pro Jahr. Zum Landesjugendrat gehören der Landesjugendvorstand, und die Bezirksjugendleiter.
Der Landesjugendrat trifft allgemeine Entscheidungen zur Arbeit des Landesjugendverbandes. Zum Beispiel verabschiedet er jährlich den Haushaltsplan und bestimmt damit die inhaltliche Arbeit.
Landesjugendvorstand
Der Landesjugendvorstand der DLRG-Jugend Baden setzt sich aus den Vorsitzenden und Ressortleitern zusammen. Der Vorstand ist für die inhaltliche Arbeit verantwortlich. Er kümmert sich um die Planung und Organisation der Aktivitäten und Projekte des Landesjugend. Unterstützt wird er dabei von den hauptamtlichen Mitarbeitern des Landesjugendsekretariates
Jeder Ressortleiter des Vorstandes ist für einen bestimmtes Aufgabengebiet verantwortlich. Mit Hilfe seines Ressortstabes setzt er die Aufgaben, Veranstaltungen und Projekte seines Ressorts um.


