Landesjugendplan

Wie bekomme ich Geld in die Jugendkasse?

Was ist der Landesjugendplan ?

Der Landesjugendplan ist ein staatlicher Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für verschiedene Veranstaltungen von Jugendgruppen, bzw. für Material das beschafft wird.

Einen Antrag stellen

Deinen Antrag stellst Du schriftlich an das Landesjugendsekretariat Baden, Martina Schulz.

Abgabetermin für Anträge des Haushaltsjahres 2011 ist der
01. Dezember 2010. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge im Landesjugendsekretariat Baden oder Württemberg vorliegen.

Den Anträgen für Seminare muß ein detailliertes Programm, den Anträgen für Zeltmaterialien ein Kostenvoranschlag in zweifacher Ausfertigung beigefügt sein.

Achtung: Ab sofort werden vom Land Baden-Württemberg leider keine Küchenutensilien mehr bezuschusst, also keine Bräter, Töpfe, Pfannen, Hockerkocher, Kochgeschirr ...! Außerdem auch keine Tische und Bänke, Werkzeuge, Zargesboxen, Beleuchtung sowie Sanitär- und Hygienezubehör. Bitte berücksichtigt dies bei Euren Anträgen.

Die wichtigsten Fördertöpfe!

Für folgende Aktivitäten, Veranstaltungen und Anschaffungen Deiner Jugendgruppe gibt es Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg:

Durch Anklicken der hier aufgelisteten Fördertöpfe erhältst Du weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Bewilligung/Verwendungsnachweise

Dein Antrag wird überprüft und Du erhältst in der Regel vor der Maßnahme einen Bewilligungsbescheid mit folgenden Anlagen zugesandt:

Abrechnung (2-fach)

Die Maßnahme muß innerhalb von vier Wochen nach deren Durchführung abgerechnet werden, das heißt

  • Formulare für Verwendungsnachweis ausfüllen
  • Teilnehmerliste ausfüllen lassen und unterschreiben
  • Lehrgangs- oder Seminarprogramm beifügen
  • Rechnungskopien und Aufstellung der
    abgeleisteten Eigenleistung beifügen (bei Zeltmaterial).
  • Achtung: Originalbelege 5 Jahre aufheben - nicht mitschicken!

Wichtig! Unbedingt die verbindliche Rückmeldung zurückschicken. Diese Meldung ist zur Aufrechterhaltung des Zuschusses unbedingt notwendig!

Auszahlung des Zuschusses

Nach Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung der Maßnahme, erfolgt die Auszahlung des zustehenden Zuschusses, vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Höhe der Zuschusssumme, meist erst im folgenden Jahr.

Noch Fragen?

Nicht immer, aber immer öfter.... kommt es anders als man denkt. In diesen Fällen werden wir versuchen, auch während des Zuschussjahres Euren Wünschen und Anforderungen gerecht zu werden. Also laßt es uns wissen, welche Problemchen Ihr habt. Weitere Fragen, auch zu anderen Förderbereichen, beantworten wir Euch gerne: ljsatbaden-dlrg.de

Weitere Infos:

Weitere Infos zum Landesjugendplan findet Ihr in der Arbeitshilfe des Landesjugendrings: www.jugendarbeitsnetz.deneues Fenster