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Der Zuschuss dient der finanziellen Unterstützung von ehrenamtlichen
Betreuern bei Jugenderholungsmaßnahmen.
- Dauer: 5-21 Tage (bei Skifreizeiten 14 Tage)
- Betreuer-Relationen:
Heim-/Zeltfreizeiten 1 : 11
Jugendgruppenfahrten 1 : 6
Skifreizeiten 1 : 6
Segelfreizeiten 1 : 6
- Die Betreuer sollen volljährig sein.
- Der Zuschuss wird nicht gewährt für Betreuer, die für ihren
Einsatz Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten.
- Jugendgruppenfahrten sind Maßnahmen, bei denen die Gruppe zu Fuß, mit dem Boot oder mit dem
Fahrrad ohne zentralen Aufenthaltsort unterwegs ist.
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