Zuschuss für finanziell
schwache Familien

Landesjugendplan - Freizeiten

Maßnahme: Freizeiten - Zuschuss für finanziell schwache Familien
Zuschuss max. 5,10 € pro Tag und Teilnehmer.
Voraussetzung:

Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien soll ein Erholungsaufenthalt oder eine Jugendgruppenfahrt ermöglicht werden.

  • Dauer: 5 - 21 Tage
  • mindestens 5 Freizeitteilnehmer
  • Eigenanteil 2,50 € pro Tag
  • angemessene Betreuung
  • getrennte Unterbringung von Mädchen und Jungen
  • Versicherungsschutz durch Zusatzversicherung
  • keine Familienfreizeit
  • die Eltern des Kindes dürfen nur über ein bestimmtes Nettoeinkommen verfügen*

*ACHTUNG: Ab 2010 gelten neue Einkommensgrenzen, die bereits in dem Antragsformular für die Eltern berücksichtigt sind.

Bitte beachtet bei allen Anträgen die neuen Sätze!

Formular: