Zuschuss für finanziell
schwache Familien
Landesjugendplan - Freizeiten
| Maßnahme: | Freizeiten - Zuschuss für finanziell schwache Familien |
| Zuschuss | max. 5,10 € pro Tag und Teilnehmer. |
| Voraussetzung: |
Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien soll ein Erholungsaufenthalt oder eine Jugendgruppenfahrt ermöglicht werden.
*ACHTUNG: Ab 2010 gelten neue Einkommensgrenzen, die bereits in dem Antragsformular für die Eltern berücksichtigt sind. Bitte beachtet bei allen Anträgen die neuen Sätze! |
| Formular: |



