Teilnahmebedingungen
für Lehrgänge und Seminare
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung muss schriftlich mit den vorgesehenen Formularen erfolgen. Sie sollte der DLRG-Jugend Baden so frühzeitig als möglich, spätestens bis zum angegebenen Anmeldeschluss per Brief oder Fax zugesendet werden. Die Anmeldung gilt für die DLRG-Jugend Baden als verbindliche Zusage der Teilnahme an der angegebenen Veranstaltung.
Anmeldung sind auch online möglich; allerdings nur, falls der Anmeldende zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Anmeldung ist mit ihrer Absendung durch den Anmeldenden verbindlich. Für Minderjährige wird die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten benötigt, daher sind diese Anmeldungen nur in schriftlicher Form möglich.
2. Teilnehmende
Junge Menschen ab 15 Jahren sind auf unseren Lehrgängen herzlich willkommen. Andere Altersgrenzen bei einzelnen Veranstaltungen sind gesondert angegeben.
Die Anzahl der Teilnehmenden pro Veranstaltung ist begrenzt. Liegen mehr Anmeldungen als zur Verfügung stehende Teilnehmerplätze vor, behält sich die DLRG-Jugend Baden eine Auswahl der potentiellen Teilnehmer vor. Als oberstes Prinzip gilt hier, dass die Lehrgänge / Seminare der DLRG-Jugend Baden als Multiplikatorenlehrgänge dienen sollen. Es werden daher soviel wie möglich Teilnehmende aus verschiedenen Ortsgruppen bei der Auswahl berücksichtigt.
Ansprüche gegenüber der DLRG-Jugend Baden können nicht geltend gemacht werden.
3. Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten immer Übernachtung und Vollverpflegung in Mehrbettzimmern des angegebenen Tagungshauses, außerdem alle Materialkosten. Sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, wird auch die Bettwäsche vom Tagungshaus gestellt.
Die An- und Abreise erfolgt immer auf eigene Verantwortung. Eine Aufsichtspflicht wird nicht übernommen. Auch Reisekosten können nicht erstattet werden. Entsprechende Anfragen sind an den Bezirk / die Ortsgruppe zu stellen.
4. Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag wird nach dem Anmeldeschluss, aber noch vor dem Veranstaltungstermin, vom angegebenen Konto eingezogen. Als Verwendungszweck sind die Lehrgangsnummer sowie die Namen der Teilnehmer angegeben. Andere Zahlungswege sind nicht möglich. Sollte das Konto keine ausreichende Deckung aufweisen und eine kostenpflichtige Rücklastschrift erfolgen, müssen wir diese Kosten an den Kontoinhaber weiterbelasten.
Wird der Teilnehmerbeitrag oder ein Teil davon mit einem Lehrgangsgutschein beglichen, so muss dieser mit der Anmeldung an das Landesjugendsekretariat geschickt werden. Eine eventuelle Differenz ist per Bankeinzug auf das Konto der DLRG-Jugend Baden auszugleichen.
Barzahlung auf dem Lehrgang ist nicht möglich. Bei nachträglicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00€ erhoben.
5. Anmeldebestätigung
Eine Anmeldebestätigung wird per E-Mail verschickt, sobald die Anmeldung eingegangen ist. Unabhängig davon behält sich die DLRG-Jugend Baden vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Anmeldezahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge zurück erstattet.
Kann eine Anmeldung von Teilnehmern nicht mehr berücksichtigt werden, so erhalten auch diese einen Bescheid.
6. Rücktritt von der Anmeldung
Bei Stornierung der Anmeldung nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern nicht eine Ersatzperson benannt wird oder der Platz anderweitig vergeben werden kann. Erfolgt die Absage später als zwei Wochen vor der Veranstaltung oder erscheint der Teilnehmer nicht, können nicht vermeidbare Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
7. Hinweise
Wir weisen besonders darauf hin, dass Volljährige für alle Veranstaltungen beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen können. (Online-Antrag) Weitere Fragen beantwortet das Landesjugendsekretariat Baden unter der Rufnummer (0721) 9110031.
Der / die Anmeldende erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder, die während der Veranstaltung erstellt wurden, in Veröffentlichungen der DLRG-Jugend Baden verwendet werden dürfen; insofern ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Dieser Regelung kann schriftlich widersprochen werden.
8. Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrgangs oder Seminars eine qualifizierte Teilnahmebestätigung in Form eines Zertifikats, auf dem auch die erarbeiteten Inhalte und Themen genannt sind. Ein solches Zertifikat kann beispielsweise Bewerbungen beigelegt werden.


