Änderungen beim Landesjugendplan

Senkung der Altersgrenze

Die Alters­grenze für die Förderung von Jugend­leiter­Innen bei Lehr­gängen wird auf 14 Jahre gesenkt. Aus­nahmen sind bei der Alters­grenze ab sofort nicht mehr möglich. Die Alters­grenzen werden über das Haus­halts­jahr und Geburts­jahr errechnet. Das heißt, dass Personen, die im Laufe des Haus­halts­jahres die relevante Alters­grenze erreichen, be­rück­sich­tigt werden können.

Anpassung der Einkommensgrenzen

Für die Ge­währung eines Zu­schusses für finanziell schwächer ge­stellte Fa­mi­lien wurden die Einkommens­grenzen an­ge­ho­ben. Die Einkommens­grenzen bei Jugend­er­holungs­maß­nahmen wurden denen beim Landes­erziehungs­geld angeglichen.

Weitere Infos

Die aktuali­sierten Formulare und weitere Infor­ma­tionen gibt es in unserem Zuschuss­bereich.

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Änderungen Landesjugendplan 2011

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