Änderungen beim Landesjugendplan

Senkung der Altersgrenze

Die Alters­grenze für die Förderung von Jugend­leiter­Innen bei Lehr­gängen wird auf 14 Jahre gesenkt. Aus­nahmen sind bei der Alters­grenze ab sofort nicht mehr möglich. Die Alters­grenzen werden über das Haus­halts­jahr und Geburts­jahr errechnet. Das heißt, dass Personen, die im Laufe des Haus­halts­jahres die relevante Alters­grenze erreichen, be­rück­sich­tigt werden können.

Anpassung der Einkommensgrenzen

Für die Ge­währung eines Zu­schusses für finanziell schwächer ge­stellte Fa­mi­lien wurden die Einkommens­grenzen an­ge­ho­ben. Die Einkommens­grenzen bei Jugend­er­holungs­maß­nahmen wurden denen beim Landes­erziehungs­geld angeglichen.

Weitere Infos

Die aktuali­sierten Formulare und weitere Infor­ma­tionen gibt es in unserem Zuschuss­bereich.

Was gibt's noch...

Änderungen Landesjugendplan

Ab sofort gelten neue Bedingungen für die Bezuschussung von Lehrgängen und Seminaren. ... weiter

Jugendarbeit und Schule

Der Landesjugendring bietet Beratung und Information zum Thema Jugendarbeit und Schule an... weiter