Änderungen beim Landesjugendplan
Senkung der Altersgrenze
Die Altersgrenze für die Förderung von JugendleiterInnen bei Lehrgängen wird auf 14 Jahre gesenkt. Ausnahmen sind bei der Altersgrenze ab sofort nicht mehr möglich. Die Altersgrenzen werden über das Haushaltsjahr und Geburtsjahr errechnet. Das heißt, dass Personen, die im Laufe des Haushaltsjahres die relevante Altersgrenze erreichen, berücksichtigt werden können.
Anpassung der Einkommensgrenzen
Für die Gewährung eines Zuschusses für finanziell schwächer gestellte Familien wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Die Einkommensgrenzen bei Jugenderholungsmaßnahmen wurden denen beim Landeserziehungsgeld angeglichen.
Weitere Infos
Die aktualisierten Formulare und weitere Informationen gibt es in unserem Zuschussbereich.


