Belehrung in Eigenregie
Vereine und Verbände können ab sofort die Belehrung zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen in Eigenregie durchführen.
In Zukunft können Vereine und Verbände die infektionshygienische Belehrung für Ehrenamtliche, die zum Beispiel bei Freizeiten oder Vereinsfesten in der Küche stehen, selbst übernehmen. Alle wichtigen Belehrungsinhalte sind in einem Merkblatt des Landesgesundheitsamtes zusammengefasst. Dadurch entfällt der Gang zum Gesundheitsamt.
Die verschiedenen Merkblätter sowie die Arbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz können im
Bereich Recht & Gesetz auf der Seite des Jugendarbeitsnetzes
heruntergeladen werden.


