Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Ein unendlicher Paragraphen­dschungel!

Leben Ehren­amtliche gefährlich?

Fast jeder, der ein Ehren­amt ausübt, hat viel Spaß und Freude dabei, doch die Wenigsten denken dabei an ihren Versicherungs­schutz. Doch leider machen Unfälle auch nicht vor einem Ehren­amt Halt. Wer kommt dann für die ent­stehenden Kosten auf?

Kleine Übersicht gefällig?

Pflichtversicherung für "fast" alle!

Zum Glück gibt es in Deutsch­land gesetz­liche Versicher­ungen, in denen fast jeder versichert ist. Ein Bei­spiel für diese Versicher­ungen ist die gesetz­liche Unfall­versicherung: Pflicht­versichert sind alle Arbeit­nehmer und eine kleine Gruppe der Selbst­ständigen. Auch Schüler und Studenten sind geschützt.

Der bisherige Versicherungsschutz

Neben den "Plicht­ver­sicherten" gibt es aber auch viele gemein­nützige Orga­nisationen, deren Helfer über die gesetz­liche Unfall­versicherung beitrags­frei versichert sind, hierzu gehört auch die DLRG. Ver­sichert sind die Heil­behandlungs­kosten bei Personen­schäden.

Nicht versichert hingegen sind in der gesetz­lichen Unfall­versicherung Schäden, die der ehren­amtlich Tätige anderen Personen an ihrem Eigentum zufügt. Auch Sachschäden zu Lasten des Versicherten selbst werden von der Unfall­versicherung in aller Regel nicht ersetzt.

Der neue erweiterte Versichungsschutz

Aufgrund dieser un­durch­sichtigen Gesetzes­lage und der Erkennt­nis über die Wichtig­keit des Ehren­amtes hat der Gesetz­geber den gesetz­lichen Unfall­versicherungs­schutz erweitert.

Durch das neue Gesetz zur Ver­besser­ung des unfall­versicher­ungs­recht­lichen Schutzes ehren­amtlich Engagierter werden ab dem Jahr 2005 mehr Personen und vor allem auch die Sach­schäden in den Schutz der Unfall­versicherung einbezogen.

Da es auch hier immer wieder kleine Lücken gibt, die nicht durch die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung abgesichert sind, empfiehlt es sich, eine Zusatz­unfall­versicherung ab­zu­schließen.

Welche Versicherungen gibt es?

In der DLRG besteht die Möglich­keit für gewählte Ehren­amts­träger, Helfer, Aus­bilder, Wach­gänger und Sach­bearbeiter die Zusatz­unfall­versicherung der DLRG ab­zu­schließen.

Bei dieser Ver­sicherung wird eine Jahres­prämie von 2,63 Euro pro Ver­sicherten fällig. Damit sind alle Schäden und Sach­schäden, die während der Aus­übung des Ehren­amtes entstehen und über die gesetz­liche Unfall­ver­sicherung hinaus­gehen, wie zum Bei­spiel das Kranken­haus­tage­geld und Invaliditäts­leistungen ab­ge­sichert.

Wer kann sich versichern?

Wie schon erwähnt kann sich hier jeder DLRG-Funktions­träger und Helfer über seine Gliederung versichern. Für viele Vorstände und Jugend­vorstände auf allen Gliederungs­ebenen besteht dieser Versicherungs­schutz bereits.

Das Praktische an dieser Ver­sicherung ist auch, dass sie nicht nur auf eine Person, sondern auch auf ein Amt ab­ge­schlossen werden kann, so dass nicht bei jedem Amts­wechsel eine neue Ver­sicherung ab­ge­schlossen werden muss. Frage am besten mal bei Deinem Stamm­verband nach, die können Dir bestimmt die Frage beantworten, ob Du versichert bist.

Wie kann ich diese Versicherung abschließen?

Wer die Mög­lichkeit der frei­willigen Zusatz­unfall­ver­sicherung für DLRG-Mitglieder wahr­nehmen und eine solche Ver­sicherung ab­schließen will, muss ein form­loses Schreiben an die Bundesgeschäftsstelleneues Fenster, Im Niedernfeld 2, 31542 Bad Nenndorf schicken.

Dieses Schreiben muss folgende Daten enthalten: Gliederung/ Gliederungsnummer, Name des zu Ver­sicherten oder ein Vorstands­amt, an welches die Ver­sicherung gebunden sein soll.

Falls ihr Fragen zum Thema Ver­sicher­ungen habt, schreibt einfach eine Email an die VersicherungsexperteneMail-Adresse der Bundes­geschäfts­stelle