Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Ein unendlicher Paragraphendschungel!
Leben Ehrenamtliche gefährlich?
Fast jeder, der ein Ehrenamt ausübt, hat viel Spaß und Freude dabei, doch die Wenigsten denken dabei an ihren Versicherungsschutz. Doch leider machen Unfälle auch nicht vor einem Ehrenamt Halt. Wer kommt dann für die entstehenden Kosten auf?
Kleine Übersicht gefällig?
Pflichtversicherung für "fast" alle!
Zum Glück gibt es in Deutschland gesetzliche Versicherungen, in denen fast jeder versichert ist. Ein Beispiel für diese Versicherungen ist die gesetzliche Unfallversicherung: Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer und eine kleine Gruppe der Selbstständigen. Auch Schüler und Studenten sind geschützt.
Der bisherige Versicherungsschutz
Neben den "Plichtversicherten" gibt es aber auch viele gemeinnützige Organisationen, deren Helfer über die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei versichert sind, hierzu gehört auch die DLRG. Versichert sind die Heilbehandlungskosten bei Personenschäden.
Nicht versichert hingegen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Schäden, die der ehrenamtlich Tätige anderen Personen an ihrem Eigentum zufügt. Auch Sachschäden zu Lasten des Versicherten selbst werden von der Unfallversicherung in aller Regel nicht ersetzt.
Der neue erweiterte Versichungsschutz
Aufgrund dieser undurchsichtigen Gesetzeslage und der Erkenntnis über die Wichtigkeit des Ehrenamtes hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erweitert.
Durch das neue Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes ehrenamtlich Engagierter werden ab dem Jahr 2005 mehr Personen und vor allem auch die Sachschäden in den Schutz der Unfallversicherung einbezogen.
Da es auch hier immer wieder kleine Lücken gibt, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, empfiehlt es sich, eine Zusatzunfallversicherung abzuschließen.
Welche Versicherungen gibt es?
In der DLRG besteht die Möglichkeit für gewählte Ehrenamtsträger, Helfer, Ausbilder, Wachgänger und Sachbearbeiter die Zusatzunfallversicherung der DLRG abzuschließen.
Bei dieser Versicherung wird eine Jahresprämie von 2,63 Euro pro Versicherten fällig. Damit sind alle Schäden und Sachschäden, die während der Ausübung des Ehrenamtes entstehen und über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen, wie zum Beispiel das Krankenhaustagegeld und Invaliditätsleistungen abgesichert.
Wer kann sich versichern?
Wie schon erwähnt kann sich hier jeder DLRG-Funktionsträger und Helfer über seine Gliederung versichern. Für viele Vorstände und Jugendvorstände auf allen Gliederungsebenen besteht dieser Versicherungsschutz bereits.
Das Praktische an dieser Versicherung ist auch, dass sie nicht nur auf eine Person, sondern auch auf ein Amt abgeschlossen werden kann, so dass nicht bei jedem Amtswechsel eine neue Versicherung abgeschlossen werden muss. Frage am besten mal bei Deinem Stammverband nach, die können Dir bestimmt die Frage beantworten, ob Du versichert bist.
Wie kann ich diese Versicherung abschließen?
Wer die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzunfallversicherung für DLRG-Mitglieder wahrnehmen
und eine solche Versicherung abschließen will, muss ein formloses Schreiben an die
Bundesgeschäftsstelle
,
Im Niedernfeld 2, 31542 Bad Nenndorf schicken.
Dieses Schreiben muss folgende Daten enthalten: Gliederung/ Gliederungsnummer, Name des zu Versicherten oder ein Vorstandsamt, an welches die Versicherung gebunden sein soll.
Falls ihr Fragen zum Thema Versicherungen habt, schreibt einfach eine Email an die
Versicherungsexperten
der Bundesgeschäftsstelle


