Arbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz

Für Lagerköche und Küchenbullen

Der Landes­jugend­ring hat eine Arbeits­hilfe zum Infektions­schutz­gesetz heraus­ge­geben. Darin schildert er die recht­li­chen Grund­lagen für Ehren­amtliche, die mit Lebens­mitteln zu tun haben und gibt Hin­weise für den verantwortungs­vollen Umgang mit Lebensmitteln.

Wer für andere kocht, muss laut Infektions­schutz­gesetz eine Be­lehrung vorweisen. Dagegen hat der Landes­jugend­ring nichts einzuwenden: "Es ist ja in unserem Interesse, dass es in den Zelt­lager­küchen hygienisch zugeht und die Kinder sich keine Krank­heit holen", meint Berthold Frieß, Vorsitzender des Landesjugendrings. Um dies zu errei­chen, sollen Hygiene­fragen in die ohne­hin statt­findenden Schulungen für Leiter/innen eingebunden werden.

Dagegen bringen die auf gastronomische Groß­küchen angelegten Be­lehrungen durch das Gesund­heits­amt für die Zelt­lager­küchen nichts. Durch die restriktive Aus­legung in Baden-Württemberg müssen die Zelt­lager­köchinnen- und köche aber solche Be­lehrungen gemein­sam mit Personal von Gast­stätten und Groß­küchen absolvieren.

Der Bundes­gesetz­geber rät der Ver­waltung, die vorhandenen Ermessens­spielräume für ehren­amt­liche Tätige klug aus­zu­schöpfen. Obwohl in einer Bro­schüre der Bundes­regierung aus­drücklich darauf hin­gewiesen wird, dass "frei­williger Ein­satz und gewerb­liche Tätig­keit nicht über einen Kamm zu scheren ist" und dem­entsprechend "un­büro­kra­tische Lö­sungen" gesucht werden sollten, besteht das Sozial­minis­terium auf der Be­lehrung im Gesund­heits­amt.

Mit Hilfe der Broschüre soll den Ehren­amtlichen ein Weg­weiser durch den Büro­kratie­dschungel gegeben werden. Die Broschüre kann im Internet unter www.jugendarbeitsnetz.deneues Fenster im Bereich Recht & Gesetz herunter geladen oder unter 0711-16447-0 beim Landesjugendring bestellt werden.