Jugendleiterlehrgänge
Anerkennung als methodisch-didaktischer Grundblock
Wer bei der Landesjugend die komplette Betreuer-Ausbildung, also Teil A und B (bzw. früher den Grund- und Aufbaulehrgang) oder den Führungskräftelehrgang absolviert hat, muss in der Ausbildung beim Landesverband Baden zukünftig keinen methodisch-didaktischer Grundblock mehr belegen.
Unabhängig von den Lehrgängen, die bei der Landesjugend absolviert wurden, musste bisher immer die komplette Ausbildung im Stammverband
durchlaufen werden, um einen Abschluss zu erhalten
Zukünftig hingegen wird der methodisch-didaktische Grundblock all jenen Teilnehmern erlassen, die entweder die komplette Betreuer-Ausbildung oder den Führungskräftelehrgang bei der Jugend besucht haben.
Diese Regelung betrifft alle Ausbildungen, in denen ein methodisch-didaktischer Grundblock Teil des Ausbildungsrahmenplanes ist, wie z.B. Fachübungsleiter, Ausbildungshelfer, Trainer C, Lehrschein, ... und gelten für die Jugendleiterlehrgänge ab dem Jahr 2004.
Des weiteren können für alle Lehrgänge der Landesjugend auf Wunsch auch Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (ATN) ausgestellt werden. Über die Anerkennung der so erworbenenen Bescheinigungen entscheidet dann der jeweilige Beauftragte für die Lizenzverlängerung.


