Jugendleiterlehrgänge

Anerkennung als method­isch-didakt­ischer Grundblock

Wer bei der Landes­jugend die komplette Betreuer-Ausbildung, also Teil A und B (bzw. früher den Grund- und Aufbau­lehrgang) oder den Führungs­kräfte­lehr­gang absolviert hat, muss in der Ausbildung beim Landes­verband Baden zukünftig keinen method­isch-didakt­ischer Grund­block mehr belegen.

Unabhängig von den Lehrgängen, die bei der Landesjugend absolviert wurden, musste bisher immer die komplette Ausbildung im Stamm­ver­band durchlaufen werden, um einen Abschluss zu erhalten

Zukünftig hingegen wird der method­isch-didakt­ische Grundblock all jenen Teilnehmern erlassen, die entweder die komplette Betreuer-Ausbildung oder den Führungs­kräfte­lehrgang bei der Jugend besucht haben.

Diese Regelung betrifft alle Ausbildungen, in denen ein method­isch-didakt­ischer Grundblock Teil des Ausbildungsrahmenplanes ist, wie z.B. Fachübungsleiter, Ausbildungshelfer, Trainer C, Lehrschein, ... und gelten für die Jugendleiterlehrgänge ab dem Jahr 2004.

Des weiteren können für alle Lehrgänge der Landesjugend auf Wunsch auch Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (ATN) ausgestellt werden. Über die Anerkennung der so er­wor­benenen Bescheinigungen entscheidet dann der jeweilige Beauftragte für die Lizenzverlängerung.

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