Änderung des Jugendschutz-
gesetzes zum 01. April 2003

Zum 01. April ist das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten. Wir haben für euch die Änderungen kurz und bündig zusammengefasst.

Tabakwaren

Zigaretten, Drehtabak, Zigarren, Zigarillos und was es sonst noch so legal zu rauchen gibt, dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr verkauft werden. Die alte Regelung sah vor, dass Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren für ihre Eltern kaufen durften. Dies ist gesetzlich nicht mehr zulässig.

Filmveranstaltungen (Kino)

Wenn ihr mit eurer Jugend­gruppe einen Besuch im Kino plant, müsst ihr folgendes beachten: Das Gesetz schreibt vor, bis zu welcher Uhrzeit ihr mit euren Kindern/ Jugendlichen eine Film­veranstaltung besuchen dürft. Entscheidend ist das Ende der Veran­staltung.

  • Mit Kindern unter 6 Jahren:
    bis 20 Uhr
  • Mit Kindern von 6 Jahren bis 14 Jahren:
    bis 20 Uhr
  • Mit Jugendlichen von 14 Jahren bis 16 Jahren:
    bis 22 Uhr
  • Mit Jugendlichen von 16 Jahren bis 18 Jahren:
    bis 24 Uhr

Computerspiele

Seit dem 01. April 2003 müssen auch Computer­spiele, wie vorher schon Filme, von der freiwilligen Selbst­kontrolle (FSK) eine Altersfreigabe erhalten. Computer­spiele und Filme, die nicht von der FSK bewertet worden sind oder keine "Jugendfreigabe" erhalten, also nur für Personen über 18 Jahren bestimmt sind, dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden (Dazu gehören nicht Lehrfilme und Lehr­programme, welche vom Anbieter als "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind).

Achtet also darauf, dass solche Programme und Filme nicht in euren Jugendräumen herumliegen. Wenn, dann nur an Plätzen, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. Aber am besten ist es, solche Medien erst gar nicht in euren Räumen aufzubewahren. Selbstverständlich dürfen solche Spiele und Filme nicht vor Kindern und Jugendlichen gespielt oder angesehen werden. Auch dürfen Kindern und Jugendlichen nur Filme oder Programme zugänglich gemacht werden, die für ihre Altersstufe freigegeben sind.

Tipp:

Lasst Filmvideos und Computerspiele nicht einfach in euren Räumen herum­liegen, sondern schließt sie weg oder nehmt sie mit zu euch nach Hause.

Weitere Informationen:

Was gibt's noch...

Fragebogen zur Freistellung

Der Landesjugendring bittet um Deine Rückmeldung. Berichte über Deine Erfahrungen mit dem Freistellungsgesetz ... weiter

Wasserlebnis

Digitale Schatzsuche zum Thema Wasser - entdecke das Kooperationsprojekt Wasserlebnis... weiter